Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahme-vertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Gastaufnahmevertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung mit Frühstück 20 %. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Es gelten ansonsten die Bestimmungen des allgemeinen Gastaufnahmevertrages. Landgasthof Isartal - Wallgau